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Die EU-Führerscheinklassen, die Ihr bei uns machen könnt:
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| Was kostet der Führerschein? | |
Die Preise bitte während der Öffnungszeiten in der Fahrschule erfragen. |
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Die Grundgebühr umfasst den theoretischen Unterricht und die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule. Sie ist bei der Anmeldung in der Fahrschule zu bezahlen oder spätestens zu Beginn der ersten Theoriestunde. Wenn Du an mehr als den vorgeschriebenen Theoriestunden teilnehmen möchtest, entstehen für Dich deswegen keine zusätzlichen Kosten. |
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Neben den Prüfungsbögen, die das notwendige Wissen für die theoretische Prüfung enthalten und somit unverzichtbar sind, wird dringend empfohlen, zusätzlich mit einem Buch zu lernen. Wer einen Computer besitzt, kann eine CD-ROM für die Klasse B bei uns erwerben. Das Lernmaterial kannst du bei uns kaufen (zahlbar bei Übergabe). |
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Praktische Fahrstunden sind im voraus zu bezahlen. |
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Grundsätzlich gilt, dass am Tage der praktischen Prüfung die Ausbildung vollständig bezahlt sein muss. Andernfalls wird der Fahrschüler nicht mit in die Prüfung genommen. Die TÜV-Gebühren für die beantragte Prüfung muss er trotzdem bezahlen. |
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Wir wären gerne kulanter, haben aber in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Für Ihr Verständnis diesbezüglich bedanken wir uns. |
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| Führerschein-Antrag | |
Nachdem Du dich bei der Fahrschule zum Führerschein angemeldet hast, ist der Führerschein beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. |
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Wenn Du zum ersten Mal einen Führerschein beantragst, ist der „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ abzugeben. Möchtest Du eine neue Führerscheinklasse erwerben, mußt Du einen „Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis“ stellen. Beide Formulare erhältst Du von uns. |
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Bei Ersterteilung sind folgende Unterlagen bei uns abzugeben: |
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Der Sehtest darf höchstens ein Jahre alt sein. |
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Bei Erweiterung der Führerscheinklasse ist nur ein Sehtest und ein Passbild sowie eine Kopie des Führerscheins abzugeben. |
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Die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 4 bis 6 Wochen, kann aber in Einzelfällen auch länger dauern. Das Straßenverkehrsamt schickt dann einen Prüfauftrag zum TÜV. Theoretische und praktische Prüfungen können nur mittels der „Prüfkarte“ abgelegt werden.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Rodgau:
OT Jügesheim, Hintergasse 15
Telefon: 06106 / 693-0
Montags-Freitags: 07:30 - 18:00 Uhr
| Theoretischer Unterricht | |
Jeder theoretischer Unterricht ist in sich abgeschlossen und baut trotz sich stetig wiederholender Querverweise nicht auf die vorherigen Stunden auf. Somit ist ein Einstieg jederzeit möglich und eine verpasste Theoriestunde kein „Beinbruch“. |
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Der Unterricht erfolgt unter Zuhilfenahme des modernen Lehrmittels CDi. |
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Im Grundkurs wird der für alle Klassen notwendige Lehrstoff durchgenommen. |
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Der Zusatzunterricht behandelt spezielles Wissen der jeweiligen Ausbildungsklasse. |
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Du brauchst keine Lernunterlagen oder Bögen mit in den Unterricht zu bringen. |
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Es werden Anwesenheitslisten geführt. |
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Vor Unterrichtsbeginn hast Du die Möglichkeit, Fragebögen auszufüllen, die am Ende des theoretischen Unterrichts korrigiert, mitgenommen werden können. |
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Die Theoriestundenanzahl für weitere Kombinationen von Doppelklassen erfährst du bei uns im Büro. |
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| Theoretische Prüfung - Was gehört dazu? | |
Wenn Deine TÜV-Papiere nach Bearbeitung wieder bei uns eingegangen. |
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Wenn Du die Mindestanzahl an theoretischen Unterrichtsstunden (Doppelstunden á 90 Minuten) absolviert hast. |
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Wenn Du während der Bürozeiten einen Vortest erfolgreich bestanden hast. |
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Wenn Du mindestens 4 praktische Fahrstunden á 45 Minuten gefahren bist. |
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Die Prüfung erfolgt in der Regel in unserer Fahrschule. |
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Bitte vergiß Deinen Personal- oder Reisepass nicht !!! |
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Die maximale Fehlerpunktzahl beträgt 10. |
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| Nicht bestanden - Was nun? | |
| Nach frühestens zwei Wochen kannst Du die Prüfung erneut ablegen. | |
| Ein erneuter Vortest in der Fahrschule liegt in Deinem Interesse. | |
| Die TÜV-Gebühren werden erneut fällig. | |
| Wenn Du erneut nicht bestehen sollten, mußt Du für den dritten Versuch nochmals zwei Wochen warten. | |
| Nach dem dritten nicht erfolgreichen Prüfungsversuch mußt Du eine Sperrfrist von 3 Monaten einhalten, bevor Du erneut drei Prüfungen ablegen kannst. | |
| Bitte beachte auch immer, dass Deine Papiere nur eine begrenzte Gültigkeit haben. Gerechnet vom Datum des TÜV-Eingangs hast Du nur ein Jahr Zeit, die theoretische Prüfung abzulegen. Nach bestandener theoretischer Prüfung verbleibt Dir wiederum nur ein Jahr, um die praktische Prüfung erfolgreich abzulegen. Kannst Du diese Fristen nicht einhalten, mußt Du einen erneuten Antrag auf Fahrerlaubniserteilung beim Amt stellen. Dies ist wieder mit erneuten Gebühren behaftet. | |
| Fällst Du in der praktischen Prüfung durch, mußt Du ebenfalls volle zwei Wochen warten, bis wir Dich erneut vorstellen können. In der Zeit müssen wieder Fahrstunden gefahren werden. | |
| Fahrstunden - Wann, wo, wie? | |
Vor der ersten Fahrstunde sollten grundsätzliche Kenntnisse des Verkehrsrechts (Verkehrsschilder, Vorfahrtsregeln etc.) beherrscht werden. Eine Mindestanzahl von zuvor absolvierten Theoriestunden gibt es aber nicht. |
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Auf jeden Fall sollte der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis beim Rathaus abgegeben worden sein. |
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Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. Wenn Du Grundkenntnisse über das Fahrzeug hast, werden Doppelstunden à 90 Minuten gefahren. |
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Einen Termin für eine Fahrstunde erhältst Du vom Fahrlehrer. |
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Im voraus sind 5 Fahrstunden im Büro zu kaufen. |
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Die erste Fahrstunde wird ab der Fahrschule gefahren. Für alle weiteren Stunden kann ein individueller Treffpunkt ausgemacht werden. Der Fahrlehrer holt Dich ab. |
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| Sonderfahrten | |
Die Sonderfahrten sind die Pflichtfahrten, die jeder Fahrschüler fahren muss, da sie vom Gesetz vorgeschrieben sind. Zugleich sind es die Anzahl der Mindestfahrten. |
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Sonderfahrten können erst gefahren werden, wenn der Fahrschüler das Autofahren beherrscht. |
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Sonderfahrten werden am Ende der Ausbildung gefahren. |
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| Endlich - Praktische Prüfung | |
Nachdem Du die theoretische Prüfung bestanden hast, können wir Dich für die praktische Prüfung beim TÜV anmelden. |
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Du kannst beide Prüfungen, theoretisch und praktisch an einem Tag ablegen. Du solltest aber bedenken, dass das Nichtbestehen der theoretischen Prüfung zur Folge hat, dass Du die praktische Prüfung nicht machen darfst, aber bezahlen mußt. Grundvoraussetzung für die praktische Prüfung ist das Bestehen der theoretischen Prüfung. |
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Du solltest das Fahrzeug sicher beherrschen und die erforderlichen Übungen souverän absolvieren können. |
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Alle erforderlichen Sonderfahrten muss der Fahrlehrer mit Dir gefahren sein. |
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Wir sind verpflichtet, Dir einen Ausbildungsnachweis zur Unterschrift vorzulegen. |
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Bist du einmal angemeldet, kannst aber aus persönlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, mußt du in Fällen „höherer Gewalt“" (z. B. Unfall oder Erkrankung mit ärztlichem Attest) die TÜV-Gebühren trotzdem bezahlen. |
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Bitte vergiß deinen Personal- oder Reisepass nicht !!! |
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| Geschafft! - Achtung! - Führerschein auf Probe | |
Die Probezeit beträgt nach Aushändigen des Führerscheins zwei Jahre. |
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Bekommst Du während dieser zwei Jahre wegen bestimmter Verkehrsverstöße ein Bußgeld von mehr als 40 €, verlangt das Straßenverkehrsamt von Dir die Teilnahme an einem „Nachschulungskurs für auffällig gewordene Fahranfänger“ (ASF-Seminar). |
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Eine Nachschulung ist beispielsweise bei folgenden Vergehen erforderlich: |
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Der Nachschulungskurs ist ein speziell für Fahranfänger konzipierter Kursus, der über vier Sitzungen zu jeweils 135 Minuten und einer Fahrprobe von 30 Minuten abgehalten wird. Nicht jede Fahrschule ist berechtigt, solch einen Kursus durchzuführen. Allerdings kannst Du ihn bei uns durchführen. Bei uns wird dieser Kurs von Gabi moderiert. Er kostet zur Zeit ca. 320 €. |
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Wer trotz Aufforderung des Straßenverkehrsamtes keinen Kurs in der gesetzten Frist absolviert, bekommt den Führerschein entzogen, bis er diesen Kurs nachweist. |
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Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. |
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Solltest Du weiterführende Fragen haben, besuche uns ganz unverbindlich im Büro.